Datenschutzgesetz – Totalrevision und Änderungen weiterer Erlasse zum Datenschutz

Verschlüsselung im Datentransfer.

Die DSGVO wird im schweizerischen DSG verankert. Am 24. September 2020 hat der Nationalrat auch den lange umstrittenen schärferen Profiling-Regeln zugestimmt und damit einen Absturz der Vorlage verhindert. Der nun angenommene Kompromissvorschlag bei den Profiling-Regeln bedeutet, dass zwischen «normalem» Profiling und Profiling mit «hohem Risiko» unterschierden wird. Für Letzteres ist eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen nötig.

​Der vorliegende Gesetzesentwurf hat das Ziel, den Datenschutz zu stärken – wodurch?

  • Verbesserung der Transparenz in der Datenbearbeitung, Kontrollmöglichkeiten der betroffenen Personen
  • Erhöhung des Verantwortungsbewusstsein z.B. durch die Verpflichtung, bereits bei der Planung von neuen Datenverarbeitungssystemen die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu berücksichtigen. Schulungen der Mitarbeiter sollen auch das Gefahrenbewusstsein von Cyberangriffen stärken.
  • Erleichterung des internationalen Datentransfer
  • Förderung und Entwicklung neuer Wirtschaftszweige im Bereich Digitalisierung 
  • Aufsicht über die Einhaltung der Datenschutznormen durch den EDÖB.

Die EU-DSGVO liefert nicht nur den Anlass sondern auch die notwendige Unterstützung zur Reflexion über neue Grundsätze in puncto Datensicherheit, um das Business zukunftssicher aufzustellen in einer digitalisierten Welt. Die DSGVO ist bereits in vielen Unternehmen als “best practice” anerkannt und eine der wesentlichsten Voraussetzungen für das Vertrauen der Benutzer in das Internet – im Zusammenspiel mit der Einführung innovativer internetbasierter Dienste in einer globalen Wirtschaft wird somit das Wirtschaftswachstum unterstützt. 

Implementieren Sie die DSGVO Compliance in Ihrem Unternehmen. Sie bietet Rechtskonformität und ist Ihr Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihren Mitbewerbern.