Aktuell: Die EU-Kommission hat am 19.12.2025 ihre Pläne für den „Digitalen Omnibus“ vorgestellt – relevant für Schweizer Unternehmen, die unter die Datenschutz-Grundverordnung DSG-VO fallen:
Zuerst der Blick auf die Daten. Die DSG-VO ist Datenschutzrecht, und Datenschutzrecht ist ein Schutzrecht. Es ist zur Zeit der Röhrencomputer entstanden, in der „Datenmacht“ vor allem bei Staat und Forschung lag. Heute sind Menschen und Unternehmen aktive Datennutzer (Cloud, Apps, KI) – dadurch verschiebt sich der Fokus Richtung pragmatische Datenregulierung anstelle des bisherigen Grundverständnisses in der DSG-VO „Die Datenverarbeitung ist verboten, es sei denn die Ausnahmeregelungen werden erfüllt.“
Was sich abzeichnet – und was das für Ihre Prozesse heisst:
5) Änderungen bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA): durch EU-weit einheitliche Positiv-/Negativlisten!
Die EU-Kommission will die Änderungen angeblich allerspätestens bis Dezember 2027 abschliessend regeln. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.